Trauerfeiern nur im engsten Familienkreis erlaubt
Versammlungen von Gruppen mit mehr als zehn Personen sind untersagt.
Die Evangelisch-lutherischen Kirchenkreise Göttingen und Hann. Münden, die Katholische Kirche in den Dekanaten Göttingen und Untereichsfeld sowie der Synodalverbandes Plesse der Evangelisch-reformierten Kirche sind sich einig: Zum Schutz der Bevölkerung muss alles getan werden, um die Verbreitung des Corona-Virus zu verlangsamen. Bundesregierung, Landesregierungen sowie Städte und Kommunen haben entsprechende Regelungen erlassen, die auch für die Kirchen verbindlich sind. Dazu gehört unter anderem, dass keine Gemeindegottesdienste mehr gefeiert werden können und viele Gotteshäuser sowie alle Gemeindehäuser geschlossen sind.
Auch alle Friedhofskapellen wurden geschlossen und selbst unter freiem Himmel sind Versammlungen von Gruppen mit mehr als zehn Personen behördlich untersagt. Trauerfeiern sind daher nur im engsten Familienkreis und direkt am Grab möglich. „Ein heftiger Einschnitt“, finden sowohl Superintendent Friedrich Selter, als auch Superintendent Thomas Henning, Dechant Wigbert Schwarze und Präses Ernst-Ulrich Göttges, „aber nachvollziehbar und offensichtlich absolut notwendig, damit nicht noch mehr Menschen gleichzeitig schwer erkranken. Wir werden diese Regeln auf jeden Fall strikt befolgen und bitten die betroffenen Familien um Verständnis. Wir bitten darum, dass nur noch engste Angehörige an Beerdigungen teilnehmen. Wer sich sonst verbunden fühlt, könnte seine Anteilnahme durch einen Brief bekunden.“ Auch alle Angehörigen sind gebeten, schon bei der Bekanntmachung des Trauerfalls darauf hinzuweisen, dass die Beisetzung nur im engsten Familienkreis erfolgt.
„Wir werden, wenn dies wieder zulässig ist, Gedenkgottesdienste für die Verstorbenen der dann zurückliegenden Wochen und Monate anbieten“, sichern die Geistlichen zu. Dann werde auch für eine größere Trauergemeinde Gelegenheit bestehen, Abschied zu nehmen.